Unser Freundeskreis ist ein gemeinnütziger Verein, in dem sich Eltern, Lehrer*innen, ehemalige Schüler*innen und Freunde der Schule zusammenfinden mit dem Ziel Schüler*innen, Lehrer*innen und die Schule mit Rat und Tat zu unterstützen.

Was tut der Freundeskreis?

  • Die Freundeskreis-Mitglieder tragen dazu bei, das Netzwerk um die Schule stärker auszubauen.
  • Der Freundeskreis verbessert mit seinen Spenden die Ausstattung der Schule.
  • Der Freundeskreis gewährt finanzielle Unterstützung bei Lerngängen, Ausflügen und Landschulheimaufenthalten.
  • Der Freundeskreis unterstützt schulinterne kleine Feiern, wie z.B. die Einschulungs-, Nikolaus- und die Schulentlassfeier.
  • Die Freundeskreis-Mitglieder treffen sich zwei Mal im Jahr bei Versammlungen.
  • Der Freundeskreis beteiligt sich mit seinen Mitgliedern bei den Schulfesten mit einem eigenen Stand.

Jetzt informieren und mitmachen!
Im Flyer des Freundeskreises erfahren Sie,
wie wir die Schule unterstützen – und wie Sie Teil davon werden können.
Flyer Freundeskreis (PDF-Download)

Wie werde ich Mitglied?

Wir freuen uns sehr, dass Sie Mitglied in unserem Freundeskreis werden wollen.
Bitte füllen Sie dazu die Beitrittserklärung aus und unterschreiben sie. Geben Sie die ausgefüllte Erklärung in unserem Sekretariat der Rheinauschule SBBZ ab oder senden Sie sie per E-Mail an rheinauschule-sbbz.sekretariat@mannheim.de.
Wenn Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, dann wenden Sie sich gerne an das Sekretariat der Rheinauschule SBBZ.

Der Freundeskreis hat erschwingliche Beiträge (7 Euro/Jahr), bei Spenden werden Spendenbescheinigungen ausgestellt.

Durch Ihre Mitgliedschaft im Freundeskreis können wir unsere Aktivitäten noch verstärken! Herzlich willkommen!

Unsere Bankverbindung für Beiträge und Spenden

Freundeskreis der Rheinauschule SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen e. V.

Postanschrift: Mutterstadter Platz 5, 68219 Mannheim, Tel.: 0621/293 6583
IBAN: DE16670505050030155947   BIC: MANSDE66XXX
Bitte geben Sie bei Überweisungen „Mitgliedsbeitrag“ oder „Spende“ an.

Hinweis zur Spende:
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, nennen Sie bitte im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie Ihre E-Mail-Adresse. Spendenbescheinigungen werden aus organisatorischen Gründen erst ab einem Spendenbetrag von über 300 Euro ausgestellt und versendet. Für Spenden bis einschließlich 300 Euro erkennt das Finanzamt den Kontoauszug als Spendennachweis an.

Für eine zweckgebundene Spende können Sie dort auch das gewünschte Projekt angeben.
Über Spenden ohne Angabe freuen wir uns ebenso – sie helfen uns besonders flexibel.